Leistungen
Standesregeln der Ingenieurbüros
Hier finden Sie die Standesregeln der Ingenieurbüros laut Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL. 726/1990: Standesregeln der Ingenieurbüros (PDF Download)
Beschreibung der Projektplanung
LPH1 Grundlagenermittlung
Ermittlung bzw. Erhebung der Voraussetzungen, Vorgaben und Grundlagen zur Klärung der Aufgabenstellung:
Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, Ortsbesichtigung, Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf, Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
LPH2 Vorplanung
Erarbeitung und Darstellung der grundsätzlichen Lösung:
Analyse der Grundlagenermittlung, Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes, Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Klärung der Versorgungsmöglichkeit der projektierten Anlage. Erstellen einer Kostenschätzung. Die Kostenschätzung kann zu diesem Zeitpunkt noch deutlich von den tatsächlichen Errichtungskosten abweichen!
LPH3 Entwurfsplanung
Erarbeitung und Darstellung der endgültigen Lösung:
Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen. Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern. Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
LPH4 Einreichplanung
Erarbeitung der Unterlagen für die erforderlichen Bewilligungen:
Mitwirkung bei der Erarbeitung der Unterlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen bzw. die Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen. Planerische Darstellung der Leitungsführung für Heizung, Sanitär und Lüftung. Bestimmung und Dimensionierung der wesentlichen Anlagenkomponenten. Vervollständigung und Anpassung der Beschreibungen, Berechnungen und planlichen Darstellungen gemäß den Richtlinien und Vorgaben der zuständigen Behörden Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang zur Übergabe an und Freigabe durch den Auftraggeber. Mitwirkung bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden in fachtechnischen Fragen sowie Teilnahme an Bewilligungsverhandlungen.
LPH5 Ausführungsplanung
Erarbeitung und Darstellung der ausführungsreifen Lösung; Sie ist Grundlage für die Vorbereitung der Vergabe sowie für die Montage- bzw. Werkplanung der Ausführenden:
Planliche Darstellung der ausführungsreifen Lösung im geeigneten Maßstab auf Grundlage der Gebäudeplanung bestehend aus: Grundriss-Installationsplänen 1:50, mit Nummerierung und Widmung der Räume, annähernd lage und größenrichtiger Anordnung der zentralen Geräte und Anlagen in Zentralen bzw. im Objekt sowie von Haupttrassen, erforderliche Größe von Steigsträngen und Schächten samt deren Belegung, annähernd lagerichtiger Darstellung der Verteilsysteme wie Leitungen, Trassen, Lüftungs-, Bodenkanäle, jeweils mit Dimensionsangabe und sofern darstellbar samt deren Regel- und Absperrorganen, Haupt und Unterverteiler, Raumheiz- und Kühlgeräte, Lüftungsauslässe.
(keine Montage- und Werkstattzeichnungen)
Mit Auftragserteilung an die ausführenden Fachfirma werden die Planunterlagen für die Ausführung übergeben. Änderungen, welche sich nach der Planübergabe ergeben, werden vom Ausführenden im Zuge seiner Montageplanung angepasst.
Die Montageplanung kann auch auf Wunsch und Kosten des Auftragnehmers von der Firma HSL-Technik Zillertal übernommen werden!
Aktualisierte gewerksspezifische Anlagenschemata mit übersichtlicher Darstellung der zentralen Geräte, Verteiler, funktionellen Leitungsverbindungen, Leistungs und Durchflussmengen, Luftvolumenströme, Regel und Absperrorgane, Dimensionen und Energieversorgung. Klärung von wesentlichen Einbaudetails mit dem Gebäudeplaner und sonstigen an der Planung fachlich Beteiligten. Aktualisierung der Angaben der für die Gebäudeplanung notwendigen wesentlichen Durchführungen, Montageöffnungen, Schächte und Lastangaben. Angabe von im statisch-konstruktiven Rohbau bereits zu berücksichtigenden Schlitzen und Aussparungen größer 30/30 cm (ausgenommen nachträgliche Bohrungen) in elektronischer Dateiform als eigener Layer oder in Papierform zur Einarbeitung in die Ausführungsplanung der Gebäudeplanung bzw. Statik. Zusammenstellung der Ergebnisse aus der Projektplanung (Anlagenbeschreibung, Pläne, Schemata) zur Übergabe an und Freigabe durch den Auftraggeber.
LPH6 Ausschreibung, Mitwirken an der Vergabe:
Ermittlung der Mengen und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen:
Ermittlung von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter auf Grundlage der Projektplanung. Erstellung der konstruktiven Ausschreibungsunterlagen, unter Verwendung von Standardleistungsbüchern, bestehend aus der Leistungsbeschreibung, den fachtechnischen Spezifikationen und dem Leistungsverzeichnis in PDF-Form und als onlv-Datei, gegliedert in Leistungsgruppen,in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Mitwirkung an der Vergabe:
Mitwirkung bei der Angebotseröffnung. Mitwirkung bei Verhandlungen und/oder Aufklärungsgesprächen mit Bietern in fachtechnischen Fragen. Prüfung und Wertung der für eine Vergabe in Frage kommenden Angebote, einschließlich Erstellung eines Prüfberichtes samt Preisspiegel als Grundlage für die Vergabe durch den Auftraggeber. Mitwirkung bei der Zuschlagserteilung und dem Abschluss des Vergabeverfahrens in fachtechnischen Fragen. Mitwirkung bei der Übergabe der relevanten Unterlagen der Projektplanung an die ausführenden Unternehmen. Prüfung und Wertung von vom Auftraggeber geforderten bzw. erforderlichen Nachtrags- bzw. Zusatzangeboten einschließlich Erstellung eines Prüfberichtes als Grundlage für die Beauftragung durch den Auftraggeber.
Beschreibung der Ausführung
LPH7 Begleitung der Bauausführung:
Planerische Begleitung (MW an der Qualitätssicherung) der Bauausführung, Aufstellen einer Prüfliste für die ÖBA
Prüfen und Freigeben der Montage- und Werkstattpläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Begleitung der Herstellung hinsichtlich des Entwurfs, der Gestaltung und der technischen Lösungen, sowie letzte Klärung von technischen, funktionellen und gestalterischen Einzelheiten von der Planung bis zur Mitwirkung an der Schlussabnahme
LPH8 Örtliche Bauaufsicht und Dokumentation:
Fachbauaufsicht
Überwachung der Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den freigegebenen Montageplänen der ausführenden Unternehmen, der Ausschreibung bzw. dem Zuschlag, beauftragter Alternativen und Abänderungen, beauftragter Nachtrags- bzw. Zusatzangebote sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, in dem für den Überwachenden erforderlichen Ausmaß bzw. der erforderlichen Häufigkeit.
Teilnahme an den Baubesprechung bzw. wöchentlicher Fachaufsicht vor Ort.
Prüfung von Regieleistungen ausführender Unternehmen der Technischen Ausrüstung. Mitwirkung bei der Führung des Baubuches durch die Örtliche Bauaufsicht des Auftraggebers. Mitwirkung bei der Aktualisierung der Ausführungsterminplanung. Mitwirkung bei der Kostenverfolgung durch die Örtliche Bauaufsicht des Auftraggebers.
Abnahme
Überprüfung der Anlagen auf vertragsgemäße Ausführung, allfällige Mängelfeststellung und Vorbereitung/Mitwirkung bei der Übergabe an den Auftraggeber:
Fachtechnische Überprüfung der Leistungen auf vertragsgemäße Ausführung einschließlich Plausibilitätskontrolle von Leistungs-, Verbrauchs- und Funktionsmessungen der ausführenden Unternehmen sowie Feststellen von Mängeln. Prüfung der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Plausibilität. Teilnahme bei behördlichen Abnahmen bzw. Überprüfungen und Mitwirkung zur Erlangung der Benützungsbewilligung. Überwachung der Beseitigung der bei der Überprüfung der Leistungen festgestellten Mängel. Mitwirkung bei der Übernahme durch den Auftraggeber. Mitwirkung beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
Rechnungsprüfung
Überprüfung der Abrechnungsunterlagen von Ausführenden:
Überprüfung der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaßnachweise (Aufmaßlisten, Aufmaßpläne, Aufmaßberechnungen, Regieberichte) auf generelle Plausibilität oder stichprobenweise die Detailüberprüfung der Ausmaßnachweise zu einzelnen Positionen. Überprüfung der von den ausführenden Unternehmen erstellten Leistungsabrechnungen (Teil-, Teilschluss und Schlussrechnungen) bezüglich anerkannter Ausmaße, Vertragspreise und sonstiger kaufmännischer Konditionen einschließlich Rechnungsfreigabe. Mitwirkung bei der Kostenfeststellung.
LPH9 Objektbetreuung:
Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von drei Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
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